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Fördermittelberatung

Klimaschutz und Energieeinsparung bei Gebäuden und Mobilität wird finanziell belohnt. So gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, für energie-effiziente Gebäude bis hin zu „KfW-Förderung für Wallboxen“.

Ebenso unterstützt der Gesetzgeber die Kommunale Wärmeplanung mit Fördermitteln, um die „Wärmewende“ zu schaffen. Hierbei sind insbesondere die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich u.a. aus dem Wärmeplanungsgesetz ergeben, zu beachten.

Fristen, Bedingungen, Höhe der zu erwartenden finanziellen Mittel – ein wahrer Dschungel …

Zeitgeist hat den Überblick, kennt die Voraussetzungen für eine Förderung und unterstützt beim Antrag.

Hinweis: Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Wärmeplanungsgesetz. Hieraus ergeben sich Auswirkungen auf die länderspezifische
Gesetzgebung und damit verbunden auf die Förderkulisse. Wir beraten Sie gern hinsichtlich Inhalt und Fristen.

BEW-geförderte Studien

BEW steht für Bundesförderung effizieten Wärmenetze. Sie ist in verschiedene Module unterteilt – hier den Überblick zu bewahren, ist nicht ganz ohne. Dafür haben Sie uns, wir haben den BEW-Durchblick:

Was wird gefördert?

Die Konzeption von Wärmenetzen mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien – sowohl Neubau als auch „Umbau“ – wird durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW, gefördert. Dabei wird das Wärmenetz als Ganzes betrachtet.

Das Förderprogramm selbst besteht aus vier Modulen, die zeitlich aufeinander aufbauen.

BEW Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Hier geht es um die Planungsphase, Voraussetzung: die Ausrichtung auf die Wärmeversorgung von mehr als 100 Wohneinheiten oder mehr als 16 Gebäuden. Dabei wird zwischen Neukonzeption und Dekarbonisierung / Umbau unterschieden.

Den Umbau bestehender Wärmenetzsysteme bis hin zur Treibhausgasneutralität bis 2045 sollen Transformationspläne zeitlich, wirtschaftlich und technisch darstellen.

Die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit neu zu errichtender Wärmenetzsysteme mit mindestens 75 % erneuerbare Energien und Abwärme sollen in Machbarkeitsstudien dargestellt werden.

Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 2 Mio. Euro pro Antrag, gibt es als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudien bzw. Transformationspläne.

BEW Modul 2 – systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

Diese beinhaltet sowohl den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 % Speisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, als auch den Umbau („Transformation“) von bestehenden Netzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Es gilt wie in Modul 1: mehr als 100 Wohneinheiten oder mindestens 16 Gebäude müssen einbezogen sein. Es muss für den Neubau eine Machbarkeitsstudie, für den Umbau ein Transformationsplan vorliegen – dies muss nicht zwingend ein in Modul 1 geförderter Plan sein, aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Förderbar sind Maßnahmen wie Erzeugungsanlagen installieren, Wärme verteilen und an die versorgten Gebäude übergeben, inklusive Planungen, Investitionen in die Wärmequellen und Infrastruktur, zur Effizienz und Digitalisierung u.a.m.

40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Mio. Euro pro Antrag, gibt es als Investitionskostenzuschuss.
Wichtig: die Förderung ist auf die Wirtschaftslücke begrenzt, die sich aus der erforderlichen Wirtschaftslückenberechnung ergibt – Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten-, Erlös- und Förderkomponenten über die Lebenszeit des zu fördernden Projekts sowie eines plausiblen kontrafaktischen Falls. Für bestimmte Konstellationen ist die Beantragung der Fördergelder auch in aufeinander folgende Pakete möglich.

BEW Modul 3 – Einzelmaßnahmen

Folgende Einzelmaßnahmen sind in Bestandswärmenetzen (Voraussetzung wieder: Versorgung von mindestens 100 Wohneinheiten oder mehr als 16 Gebäuden) grundsätzlich förderfähig:

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von erneuerbare-Energien-Erzeugern, die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
  • Wärmeübergabestationen.

40 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100 Mio. Euro pro Antrag, werden gefördert. Und es gilt wieder: begrenzt auf die Wirtschaftslücke gemäß Wirtschaftslückenberechnung. Weitere Kriterien sind durch das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Transformationsplanes definiert.

BEW Modul 4 – Betriebskostenförderung

Sowohl für neue als auch zu transformierende Wärmenetze gibt es eine Betriebskostenförderung für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus geförderten Solarthermieanlagen sowie aus geförderten strombetriebenen Wärmepumpen. Entscheidend ist das Wort „gefördert“ – denn sie müssen durch BEW Modul 2 oder BEW Modul 3 gefördert worden sein.

Dabei endet die Betriebskostenförderung 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage, sie wird jährlich neu berechnet auf Basis der vom Antragsteller vorzulegenden Daten. Betrachtungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr, die Zwischennachweise müssen jeweils bis spätestens 31. März eingereicht werden.

Wer erhält die Förderung?

Den Antrag auf die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, BEW, können stellen:

  • Unternehmen im Sinne des § 14 BGB
  • Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig)
  • kommunale Eigenbetriebe
  • kommunale Unternehmen
  • kommunale Zweckverbände
  • eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften.

Zusätzlich sind Contractoren unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt.

Wichtig zu wissen!

Gerade die BEW bietet vielfältige Fördermöglichkeiten, ist aber in den Details, Voraussetzungen und Kriterien sehr umfangreich.

Daher raten wir immer zur Einschaltung von Experten wie Zeitgeist, die sich damit auskennen. Und auch die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare und Unterlagen (u.a Wirtschaftslückenberechung) kennen!

Tipp: Die BEW lohnt sich für Kommunen, die z.B. einem Neubaugebiet ein Nahwärmenetze mit hohem erneuerbaren-Energien-Anteil errichten wollen, oder ein bestehendes Fernwärmenetz dekarbonisieren, also auf Abwärme und erneuerbare Energien ausrichten wollen.

Fördermittelberatung für Energiekonzepte

Die Erzeugung und der Verbrauch sauberer Energie wird finanziell gefördert. Dabei gibt es zahlreiche Programme – hier einen Überblick zu gewinnen, zu wissen, welche Fördermöglichkeit genau auf Ihr Vorhaben zutrifft, und immer auf dem aktuellsten Stand zu sein, ist sehr zeitintensiv. Sparen Sie sich das, Ihre Zeit und Arbeitskraft ist anderswo wichtiger!

Mit zeitgeist engineering haben Sie einen Partner, der sich bei der Förderung auskennt und Sie beim Antrag unterstützt. Darüber hinaus können wir die Energiekonzeption im Anschluss mit Ihnen umsetzen. Damit holen Sie die optimale finanzielle Förderung für Ihr energetisches Vorhaben heraus! Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Energieprojekte voranzutreiben.

Fördermittel für PV-Anlagen

Gerade im Photovoltaik-Sektor gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, sowohl durch Bund als auch durch die Länder. Dabei sind die Fördermöglichkeiten so individuell, das wir Sie hier nicht im Detail abbilden können.

Mit 30 Jahren PV-Expertise hat zeitgeist engineering den Überblick über alle aktuellen Fördermöglichektien, wir kennen die Voraussetzungen für eine Förderung und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Damit sorgen wir dafür, dass Sie die bestmögliche Förderung für Ihre Photovoltaik-Anlage erhalten.

Fördermittelberatung für Wärmekonzepte

Kennen Sie alle Förderungen, die Ihre Kommune bei der Planung und Umsetzung von Wärmenetzen sowie Wärmekonzepten nutzen könnte? Hier einen Überblick zu gewinnen, zu wissen, welche Fördermöglichkeit genau auf Ihr Vorhaben zutrifft, und immer auf dem aktuellen Stand zu sein – dazu haben Sie uns. Hier ein paar Informationen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung:

Was wird gefördert?

Die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleistende (wie Zeitgeist Engineering). Die Wärmeplanung dient dann als eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung.

Aufgrund des 2024 in Kraft tretenden Wärmeplanungsgesetz ist die Förderstruktur der kommunalen Wärmeplanung in den
jeweiligen Bundesländern speziell zu betrachten. Wir begleiten Sie hier gerne!

Was beinhaltet der Wärmeplan?
  1. Eine Bestandsanalyse unter Berücksichtigung der Gebäudewärmebedarfe und Wärmeversorgung, eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands, sowie eine Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen.
  2. Szenarien, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung unter Betrachtung der Versorgungskosten aussehen soll.
  3. Eine Strategie inklusive Maßnahmenkatalog, Prioritäten und Zeitplan.

Dabei sind alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Handelnden im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich sind für 2 bis 3 vorrangige Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten.

Auch ist die Wärmeplanung nicht mit einem einmal erstellten Konzept beendet, sondern ein steter Prozess. Eine Abstimmung der kommunalen Handelnden für Stadt- und Wärmeplanung muss laufend erfolgen.

Wofür gibt es die Förderung?

Den Zuschuss bis mx. 100 % (je nach Zeitraum der Antragstellung und Kommune) gibt es für Ausgaben

  • für fachkundige externe Dienstleistende zur Planerstellung
  • für fachkundige externe Dienstleistende zur Organisation und Realisierung der Beteiligung von Akteuren und Akteurinnen
  • für begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Wie hoch ist die Förderung?

Schnell sein lohnt sich:

  • Bei Antragstellung bis 31. Dezember 2023 beträgt die Förderquote 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Ab 1. Januar 2024 sinkt sie auf immer noch beachtliche 60 %.
  • Ausnahme: 100 % (bis 31.12.2023), danach 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten. Als „finanzschwach“ gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, die Postleitzahl genügt.
Wer erhält die Fördermittel?
  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben
  • öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hochschulen
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

Auch wenn Sie sich hier nicht wiederfinden, sprechen Sie uns an – dies sind nur Auszüge, wir kennen alle Antragsberechtigten nach der Kommunalrichtlinie.

Wichtig zu wissen!

Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt. Für eine kreisangehörige Kommune gilt, dass sie noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.

Tipp für kleinere Kommunen: häufig stehen nicht ausreichend eigene Ressourcen für das Thema klimafreundliche Wärmeplanung bereit. Prüfen Sie, wie dieses Thema in Kooperation mit Nachbargemeinden, dem Landkreis oder in der Region langfristig verankert werden kann.

Es gibt detaillierte inhaltliche Anforderungen an die Wärmepläne, daher raten wir immer zur Einschaltung von Experten wie Zeitgeist, die sich damit auskennen. Ebenso muss die Antragsstellung über bestimmte Formulare erfolgen.

Tipp: Eine dezidierte Wärmeplanung für Ihre Kommune lohnt sich, denn

  • der langfristig zu erwartende Wärmebedarf Ihrer Kommune wird mit einer auf Erneuerbaren Energien basierenden Wärmeversorgungs-Infrastruktur abgestimmt
  • es wird Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen
  • ihre kommunale Bauleitplanung weiß, welcher Flächenbedarf für die künftige Wärmeversorgung ansteht und gesichert werden muss
  • und Sie erhalten noch einen ordentlichen Zuschuss über die Förderung dazu.

Kontakt zeitgeist engineering

Lassen Sie uns einmal reden, welche Fördermittel Sie für Ihr Vorhaben ausschöpfen können

Rufen Sie uns an:
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oder schreiben uns eine E-Mail:
info@ib-zeitgeist.de

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